Programm der Unabhängigen Freien Zahnärzte
A. Gesundheitspolitisch
Die UFZ verstehen sich als eine Gemeinschaft unabhängiger Zahnärzte in Westfalen-Lippe, die
- die Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit ihres Berufsstandes in der Europäischen Union (EU) und in einem freien Rechtsstaat fordert und fördert
- sich der Umsetzung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung zum Wohle ihrer Patienten verpflichtet fühlt.
- die Kollegialität untereinander pflegt.
- der Feminisierung des Berufes offen begegnet.
- die unabhängige Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt.
- die für die Existenzsicherung und wirtschaftliche Unabhängigkeit aller Praxisformen eintritt.
- sich zu einer solidarisch getragenen Versicherungsgemeinschaft bekennt.
- die Definition einer sozialen Basisversorgung in der GKV fordert.
- die Private Krankenversicherung als zweite Möglichkeit der Krankenversicherung beibehalten will.
- die Einigung der gesamten Ärzteschaft zu einem Partner in der Gesundheitspolitik fordert und unterstützt.
- Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung durch die KZven bzw. KZBV
B. Berufspolitisch
I. Allgemein:
Die Unabhängigen Freien Zahnärzte
- lehnen Bevormundung und Dirigismus durch EU und Staat ab.
- unterstützen jede Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung. Sie wollen den eigenverantwortlich handelnden, mündigen Patienten, der durch Aufklärung und Beratung selbst über seine Gesundheit entscheiden kann.
- wollen die Darstellung der Zahnärzteschaft in der Öffentlichkeit durch Einigkeit.
- sind gegen jede Form von Honorardeckelung und Budgetierung.
- unterstützen die Ausweitung von Festzuschußregelungen in der Zahnheilkunde der GKV.
- fordern eine Definition von GKV-finanzierten Basisleistungen und privaten Zusatzleistungen.
II. Einzelziele:
Die Unabhängigen Freien Zahnärzte
- fordern eine adäquate Honorierung der qualitativen zahnärztlichen Leistungen, unter Berücksichtigung medizinisch-technischer Anforderung, des Qualitäts-managements, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften sowie zunehmender bürokratischer Auflagen.
- beteiligen sich nur an Selektivverträgen, die jedem Zahnarzt offen stehen.
- lehnen Selektivverträge für einzelne Zahnärzte oder Zahnarztgruppen ab.
- unterstützen die Förderung und Ausweitung der Prophylaxe
- fordern ein Konzept zur zahnmedizinischen Versorgung und Betreuung alter und pflegebedürftiger Patienten.
- unterstützen dezentrale, kompetente Fortbildung für Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.
- wollen eine zweistufige Ausbildung für das zahnmedizinische Fachpersonal.
- jede Ausbildung muss zur selbständigen und eigenverantwortlichen Aufbereitung der Medizinprodukte befähigen.
- unterstützen die Universitäten bei der Erarbeitung einer neuen Prüfungsordnung. Die Ausbildung zum Zahnarzt ist für die Aufteilung in Bachelor- und Master-studiengang nicht geeignet.
C. Innerhalb der Zahnärzteschaft
I. Innerhalb der Körperschaften
- Verbesserung der internen Kommunikation zwischen ZÄK und KZV
- Beteiligung aller Fraktionen an Vorstand bzw. Hauptausschuss
- Wiedereinführung eines ehrenamtlichen Vorstandes in der KZV
- Transparenz von Abläufen und Entscheidungsvorgängen – Definition von Aufgabenfeldern, Kompetenzen und Kontrollfunktionen der Organe
- Beteiligung der Basis an berufspolitischen Aufgaben, Zielen und Entscheidungen
- Geschäftsordnung für Bezirksstellen
- Beteiligung aller Fraktionen an den Aufgaben im VWZWL
II. Außerhalb der Körperschaften
- Förderung der Einigkeit, Kollegialität und Solidarität in der Zahnärzteschaft
- Schaffung von Kompetenz durch Fortbildung und Schulung
- Förderung des standespolitischen Nachwuchses durch neue Mitgliedschaften
- Förderung der Organisationsstrukturen außerhalb der Körperschaften (z.B. Basisgruppen der Zahnärzte)
III. Innerhalb der UFZ
- Basisdemokratie
- Erst Inhalte und Kompetenzen, dann Personen
- Mitgliederversammlungen sollen mindestens zweimal im Jahr stattfinden, möglichst ca. sechs Wochen vor Kammer- und Vertreterversammlung. Fraktionsbesprechungen sollen möglichst drei Wochen vor den Sitzungen stattfinden.
- Einbindung von Nicht-Mandatsträgern in die Ausschussarbeit von Kammer und KZV.
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