Programm der Unabhängigen Freien Zahnärzte

A. Gesundheitspolitisch

 
Die UFZ verstehen sich als eine Gemeinschaft unabhängiger Zahnärzte in Westfalen-Lippe, die
  • die Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit ihres Berufsstandes in der Europäischen Union (EU) und in einem freien Rechtsstaat fordert und fördert
  • sich der Umsetzung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung zum Wohle ihrer Patienten verpflichtet fühlt.
  • die Kollegialität untereinander pflegt.
  • der Feminisierung des Berufes offen begegnet.
  • die unabhängige Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt.
  • die für die Existenzsicherung und wirtschaftliche Unabhängigkeit aller Praxisformen eintritt.
  • sich zu einer solidarisch getragenen Versicherungsgemeinschaft bekennt.
  • die Definition einer sozialen Basisversorgung in der GKV fordert.
  • die Private Krankenversicherung als zweite Möglichkeit der Krankenversicherung beibehalten will.
  • die Einigung der gesamten Ärzteschaft zu einem Partner in der Gesundheitspolitik fordert und unterstützt.
  • Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung durch die KZven bzw. KZBV

B. Berufspolitisch

I. Allgemein:

Die Unabhängigen Freien Zahnärzte

  • lehnen Bevormundung und Dirigismus durch EU und Staat ab.
  • unterstützen jede Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung. Sie wollen den eigenverantwortlich handelnden, mündigen Patienten, der durch Aufklärung und Beratung selbst über seine Gesundheit entscheiden kann.
  • wollen die Darstellung der Zahnärzteschaft in der Öffentlichkeit durch Einigkeit.
  • sind gegen jede Form von Honorardeckelung und Budgetierung.
  • unterstützen die Ausweitung von Festzuschußregelungen in der Zahnheilkunde der GKV.
  • fordern eine Definition von GKV-finanzierten Basisleistungen und privaten Zusatzleistungen.

II. Einzelziele:

Die Unabhängigen Freien Zahnärzte
 
  • fordern eine adäquate Honorierung der qualitativen zahnärztlichen Leistungen, unter Berücksichtigung medizinisch-technischer Anforderung, des Qualitäts-managements, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften sowie zunehmender bürokratischer Auflagen.
  • beteiligen sich nur an Selektivverträgen, die jedem Zahnarzt offen stehen.
  •  lehnen Selektivverträge für einzelne Zahnärzte oder Zahnarztgruppen ab.
  • unterstützen die Förderung und Ausweitung der Prophylaxe
  • fordern ein Konzept zur zahnmedizinischen Versorgung und Betreuung alter und pflegebedürftiger Patienten.
  • unterstützen dezentrale, kompetente Fortbildung für Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.
  • wollen eine zweistufige Ausbildung für das zahnmedizinische Fachpersonal.
  •  jede Ausbildung muss zur selbständigen und eigenverantwortlichen Aufbereitung der Medizinprodukte befähigen.
  •  unterstützen die Universitäten bei der Erarbeitung einer neuen Prüfungsordnung. Die Ausbildung zum Zahnarzt ist für die Aufteilung in Bachelor- und Master-studiengang nicht geeignet.

C. Innerhalb der Zahnärzteschaft

I. Innerhalb der Körperschaften

  • Verbesserung der internen Kommunikation zwischen ZÄK und KZV
  • Beteiligung aller Fraktionen an Vorstand bzw. Hauptausschuss
  • Wiedereinführung eines ehrenamtlichen Vorstandes in der KZV
  • Transparenz von Abläufen und Entscheidungsvorgängen – Definition von Aufgabenfeldern, Kompetenzen und Kontrollfunktionen der Organe
  • Beteiligung der Basis an berufspolitischen Aufgaben, Zielen und Entscheidungen
  • Geschäftsordnung für Bezirksstellen
  • Beteiligung aller Fraktionen an den Aufgaben im VWZWL

II. Außerhalb der Körperschaften

  • Förderung der Einigkeit, Kollegialität und Solidarität in der Zahnärzteschaft
  • Schaffung von Kompetenz durch Fortbildung und Schulung
  • Förderung des standespolitischen Nachwuchses durch neue Mitgliedschaften
  • Förderung der Organisationsstrukturen außerhalb der Körperschaften (z.B. Basisgruppen der Zahnärzte)

III. Innerhalb der UFZ

  • Basisdemokratie
  • Erst Inhalte und Kompetenzen, dann Personen
  • Mitgliederversammlungen sollen mindestens zweimal im Jahr stattfinden, möglichst ca. sechs Wochen vor Kammer- und Vertreterversammlung. Fraktionsbesprechungen sollen möglichst drei Wochen vor den Sitzungen stattfinden.
  • Einbindung von Nicht-Mandatsträgern in die Ausschussarbeit von Kammer und KZV.

.